Folgenschwere Konsequenzen durch falsche RND- und KPT-Gutachten
Jetzt in unter 15 Minuten proaktiv absichernMachen Sie am BESTEN SOFORT den 10-Sekunden-Check:
Haben Sie eine oder mehrere genau dieser Passagen in Ihrem Gutachten?
„... Der Ortstermin wurde am [...] in Anwesenheit / durch Inaugenscheinnahme des Objekts direkt vor Ort durch den Sachverständigen durchgeführt..."
„... Im Rahmen der Objektbesichtigung wurden die äußeren Merkmale, Bauschäden sowie gebäudespezifische Besonderheiten detailliert erfasst..."
„... Die nachfolgende Baubeschreibung stützt sich vollumfänglich auf die persönliche Augenscheinnahme und den Ortstermin vom [...]..."
1. Die Wertermittlung basiert auf den zum Ortstermin vorgefundenen und visuell festgestellten baulichen Gegebenheiten des Objekts.
2. Nicht zugängliche oder verdeckte Bauteile konnten nur im Rahmen von Stichproben und augenscheinlichen Indizien bewertet werden.
3. Der Unterzeichner bestätigt hiermit ausdrücklich, dass das bewertete Objekt im Rahmen der Erstellung dieses Gutachtens persönlich durch eine vollumfängliche Ortbesichtigung in Augenschein genommen wurde.
Sind in dem Gutachten genau diese Bilder angeführt, welche Sie dem Gutachter zugeschickt haben?
Bei diesem Gutachter besteht der Verdacht, dass eine 4stellige Anzahl an Gutachten zur Restnutzungsdauer und Kaufpreisteilungen ohne Vor-Ort-Termine erstellt wurden, diese aber in den Gutachten ausgewiesen wurden. Insofern beinhalten diese Gutachten schriftliche Lügen, zu einem für die Finanzämter sehr wichtigen Punkt, nämlich die Vor-Ort-Besichtigung. Gutachten werden von Finanzämtern reihenweise abgelehnt, wenn es sich um sogenannte digitale Gutachten handelt, bei denen das Objekt nicht fachmännisch vor Ort in Augenschein genommen wurde.
Wenn auch bei Ihnen dieser Vor-Ort-Termin nicht stattgefunden hat, dieser im Gutachten aber ausgewiesen ist, dann haben Sie vermutlich gutgläubig im Vertrauen auf ein korrektes Gutachten falsche Unterlagen an das Finanzamt übermittelt, die dann zu einem falschen steuerlichen Ergebnis mit all seinen Rechtsfolgen führt, wenn Sie nicht JETZT proaktiv von sich aus die Angelegenheit lösen.
Nutzen Sie unser 3-teiliges Erste-Hilfe-Sofortpaket und profitieren Sie von maßgeblichen Vorteilen:
Wir erstellen Ihnen in kürzester Zeit ein rechtskonformes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen mit Vor-Ort-Besichtigung, welches sämtliche Anforderungen der Finanzbehörden vollumfänglich erfüllt.
Sie erhalten das Gutachten inklusive eines von unserem Partner-Steuerberater maßgeschneiderten Anschreibens, um den Sachverhalt beim Finanzamt transparent anzuzeigen, die bisherigen Abschreibungen zu sichern und Straffreiheit zu erlangen.
Wir übernehmen über unseren Partner-Anwalt 100% der Kosten sowie 95% des zeitlichen Aufwands zur konsequenten Geltendmachung Ihres Schadensersatzes - sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen, bevor das Finanzamt reagiert.
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Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Soforthilfe und zum Gutachtentausch.
Durch aktuell behördliche Ermittlungen* in diesem Zusammenhang, werden die Finanzämter zeitnah über alle Informationen zu den fehlerhaft erstellten Gutachten verfügen und von sich aus auf die Kunden zugehen. Wenn Sie vorab proaktiv reagieren und ein vollständiges und korrektes Gutachten einreichen, wahren Sie nicht nur die Steuervorteile sondern auch Straf- und Nachzahlungen sowie sonstige Nachteile. (* Aus rechtlichen Gründen betonen wir hier die gesetzliche Unschuldsvermutung für alle Beteiligten)
Entweder das Finanzamt öffnet den Fall im Zuge Ihrer Berichtigung neu - dann wird das alte Gutachten verworfen und das neue, korrekte Gutachten nahtlos berücksichtigt, sodass Ihre Abschreibung voll erhalten bleibt. Oder das Finanzamt stuft den Fall als unverändert ein und lässt den bestehenden Bescheid aus Gründen der Effizienz unangetastet. Die Investition in das neue Gutachten steht jedenfalls in keinem Verhältnis zu dem massiven finanziellen Schaden, den eine rückwirkende Streichung der Abschreibung durch das Finanzamt verursachen würde.
Wenn Sie passiv bleiben und abwarten, bis die Behörden über die vorliegenden Kundenlisten auf den Fall stoßen, hat das Finanzamt eine starke Argumentationsbasis für mangelnde Mitwirkung oder gar Böswilligkeit. Die Folge: Die Abschreibung wird rückwirkend komplett versagt. Ein anschließendes Nachreichen im Wege des Einspruchs wird extrem schwierig, da das Vertrauen zerstört ist und langwierige, kostspielige Rechtsstreitigkeiten vor dem Finanzgericht (FG) oder dem Bundesfinanzhof (BFH) drohen. Genau deshalb schützt der proaktive Weg vor diesem Kontrollverlust.
Wir machen die Kosten für das unbrauchbare Altgutachten für Sie geltend. Sie müssen sich dabei um nichts kümmern – wir steuern den Prozess vollautomatisiert und rechtssicher über unseren Partner-Anwalt. Ihr einziger Beitrag ist, einmal die Vollmacht für den Anwalt zu unterschreiben, und die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, das sollte sich in 15 Minuten erledigen lassen.
Eine seriöse Garantie kann Ihnen bei gerichtlichen und rechtlichen Angelegenheiten niemand auf der Welt geben. Wir verfügen jedoch über derart aussagekräftige und fundierte Informationen, dass wir für uns die absolute Gewissheit gewonnen haben und deshalb auch konsequent die vollständigen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für Sie vorfinanzieren. Zudem übersteigen die gesicherten Steuervorteile in aller Regel ein Vielfaches der Kosten für das neue Gutachten nebst ordnungsgemäßem Vor-Ort-Termin.
Nein, selbstverständlich stehen Ihnen auch andere Wege offen. Sie können den Sachverhalt dem Finanzamt auch ohne ein neues Gutachten anzeigen - allerdings bedeutet dies, dass Sie auf die bisher in Anspruch genommene erhöhte Abschreibung verzichten müssen. Alternativ steht es Ihnen frei, einen beliebigen anderen Gutachter zu beauftragen, falls unser Erste-Hilfe-Paket nicht überzeugen sollte. Wir möchten, dass Sie völlig frei und aus Überzeugung die beste Entscheidung für Ihre steuerliche Sicherheit treffen.
Grundsätzlich trifft dies zu, wenn dem Gutachter ein einfacher Fehler unterlaufen ist oder wenn Korrekturbedarf aufgrund unterschiedlicher fachlicher Ansichten zwischen dem Finanzamt und dem Gutachter besteht. In der vorliegenden Situation lautet die Antwort jedoch ganz klar: Nein. Dem ursprünglichen Gutachter eine Nachbesserung zu ermöglichen, wäre für Sie mit vielerlei schwerwiegenden Risiken und Nachteilen verbunden. In diesem speziellen Fall sind Sie daher rechtlich nicht zu einer Nachbesserung verpflichtet.
Möglich ist dies im Einzelfall zwar, jedoch ist auch dieser Weg wieder mit erheblichen Nachteilen für Sie verbunden. Bereits in der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19 zu den Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und objektive Grundlagen von steuerlich relevanten Gutachten) wird betont, wie entscheidend die persönliche Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit und fachliche Zuverlässigkeit des Gutachters für den Beweiswert von Unterlagen ist. Ist das Vertrauen in die Integrität des Erstellers erschüttert, führt dies bei Finanzämtern regelmäßig zur steuerlichen Verwerfung. Wie Sie die persönliche Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit des ursprünglichen Gutachters vor diesem Hintergrund bewerten, überlassen wir aus rechtlichen Gründen Ihrer eigenen Einschätzung.
Wir haben mit unseren DAkkS-konformen, DIN/ISO-zertifizierten Gutachtern exklusive Sonderpreise ausgehandelt:
Alle genannten Beträge verstehen sich inklusive 19% gesetzlicher USt. Reine Gewerbeobjekte und Kaufpreisteilungen werden individuell kalkuliert, zeichnen sich jedoch ebenfalls durch äußerst kompetitive Konditionen aus. Zudem unterliegen diese Kosten auch der gesetzlichen Schadensersatzpflicht, die wir im Rahmen unseres Service über unseren Partner-Anwalt für Sie durchsetzen.
Wir melden uns binnen 24 bis 48 Stunden bei Ihnen, beantworten all Ihre Fragen und treffen danach gemeinsam die Entscheidung.
Ja. Unsere Neugutachten entsprechen vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben (ImmoWertV und BFH-Rechtsprechung sowie den Gesetzen) und halten jeder steuerlichen Prüfung stand. Auch die Gutachter erfüllen die notwendigen Qualifikationen laut dem Bewertungsgesetz.
Kontaktieren Sie uns gerne per WhatsApp, per E-Mail an Info@gutachten-soforthilfe.com oder vereinbaren Sie direkt einen Telefontermin mit uns. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter!